Sicherheitsbeauftragter Aufgaben und die Rahmenbedingungen

Allgemeine Informationen über Sicherheitsbeauftragte

Ein Sicherheitsbeauftragter ist für die Verbesserung der Gesundheit und Arbeitssicherheit in einem Unternehmen verantwortlich. Diese Aufgabe erfüllt der Mitarbeiter neben seiner Haupttätigkeit im Betrieb. Der Sicherheitsbeauftragte, auch Arbeitsschutzbeauftragter genannt, muss dazu eine Fortbildung im Umfang von etwa 20 Stunden absolvieren. Anschließend bekommen die ausgewählten Mitarbeiter verschiedene Aufgaben in der Funktion als Arbeitsschutzbeauftragter übertragen. Hierzu zählen allgemein vermittelnde und beratende Tätigkeiten zwischen Vorgesetzten und Kollegen bezüglich der Arbeitssicherheit. Zudem hat der Sicherheitsbeauftragte eine unterstützende Funktion bei der Gefährdungsbeurteilung und gehört dem Arbeitsschutzausschuss an. Das Engagement des zuständigen Mitarbeiters wird von der eigenen Motivation dieser freiwilligen Aufgabe bestimmt. Der Sicherheitsbeauftragte sollte Spaß an dieser interessanten und herausfordernden Aufgabe haben, um die erforderten Tätigkeiten zufriedenstellend erfüllen zu können.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Zur allgemeinen Tätigkeit eines Arbeitsschutzbeauftragten gehört eine beratende Funktion bezüglich dem Thema Arbeitssicherheit zur Unterstützung der Unternehmensleitung. Durch die erworbenen Fach- und Sachkenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung berät der ausgewählte Mitarbeiter und spricht Gesundheits- und Unfallgefahren im Unternehmen bei den verantwortlichen Stellen an. Im Einzelnen ist der Arbeitsschutzbeauftragte für das Prüfen der Schutzeinrichtungen und der eigenen Schutzausrüstung im Betrieb verantwortlich. Weiterhin muss der Mitarbeiter seine Kollegen mit Informationen zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen im Unternehmen ausreichend versorgen. Sicherheitstechnische Mängel sind umgehend vom Sicherheitsbeauftragten der Unternehmensleitung zu melden. Der verantwortliche Mitarbeiter ist verpflichtet, an regelmäßig durchgeführten Betriebsbegehungen teilzunehmen. Weiterhin ist eine Untersuchung von Berufs- und Unfallkrankheiten notwendig, um Maßnahmen zur Prävention ergreifen zu können. Die essenzielle Aufgabe eines Arbeitsschutzbeauftragten ist, die Arbeitsumgebung und den Arbeitsalltag ständig in Aspekten der Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit zu betrachten und sicherheitstechnische Verbesserungen vorzuschlagen.

Rahmenbedingungen für Sicherheitsbeauftragte

Die Arbeitsschutzbeauftragten eines Unternehmens sollten sich regelmäßig mit Kollegen über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsbedingungen austauschen. Weiterhin sollte der verantwortliche Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung, verwendete Arbeitsmittel und die Arbeitsprozesse mit den anderen Mitarbeitern besprechen. Dabei sollen Schutzmaßnahmen und der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln angesprochen werden.

Die Unternehmensleitung wählt die Mitarbeiter für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten aus, was von den ausgewählten Personen erst einmal als Wertschätzung angesehen werden kann. Trotzdem sollte sich das Personal bewusst sein, welche große Verantwortung mit der Rolle verbunden ist. Zunächst gilt es, Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche mit den Vorgesetzten zu besprechen. Dabei ist es ebenfalls wichtig zu klären, wie viel Zeit dem Mitarbeiter für die Erfüllung der Rolle als Arbeitsschutzbeauftragter neben der Haupttätigkeit eingeräumt wird. Weitere Aspekte, die es mit dem zukünftigen Sicherheitsbeauftragten zu klären gilt, sind die Zuständigkeitsbereiche im Unternehmen, Fortbildungsmaßnahmen, Gefahrenpotenziale, Zahlungen oder die Festlegung regelmäßiger Besprechungen.

Ein Arbeitsschutzbeauftragter übernimmt eine Aufgabe mit viel Verantwortung, den Arbeitgeber bezüglich der Sicherheit im Betrieb zu beraten. Laut § 22 SGB VII besitzt der Mitarbeiter allerdings keine Weisungsbefugnis und ist daher weder zivil- noch strafrechtlich haftbar. Angesichts dessen empfiehlt es sich, keine Personen mit Führungsverantwortung als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen einzusetzen.

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