§ 19 des Umsatzsteuergesetzes die Kleinunternehmerregelung

Grundlagen der Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmen haben die Möglichkeit, beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Ob diese Möglichkeit Vorteile hat oder nicht, kommt allerdings immer auf den Einzelfall an. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist keine Pflichtregelung, sondern kann von einem Kleinunternehmen immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das für das Unternehmen einen Vorteil hat. Sie sagt aus, dass ein Unternehmen keine Umsatzsteuer erheben muss, wenn die Umsätze im laufenden Jahr 17.500 Euro unterschreiten werden und voraussichtlich auch im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro an Umsatz erwartet werden kann. Die Umsatzsteuer für diese Kleinunternehmen muss dann auf deren Rechnungen nicht ausgewiesen werden und muss selbstverständlich unter diesen Umständen auch nicht ans Finanzamt abgeführt werden. Es kann allerdings in diesem Fall dann auch keine Vorsteuer für die Ausgaben abgesetzt werden, die das Unternehmen hat.

Angaben beim Finanzamt für Kleinunternehmerregelung

Es ist ganz einfach, es dem Finanzamt mitzuteilen, wenn ein Kleinunternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 gern in Anspruch nehmen möchte. Es genügt in diesem Fall, dass auf der Anmeldung beim Finanzamt ein dafür vorgesehenes Feld angekreuzt wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, diese Entscheidung dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitzuteilen. Es empfiehlt sich allerdings, sich vorher genau zu überlegen, ob diese Angaben auch wirklich im laufenden und kommenden Jahr zutreffen werden. Seinen Kunden nicht berechnete Umsatzsteuer nachzuberechnen, ist nämlich nicht nur arbeitsaufwendig, sondern kann viel Ärger mit den Kunden und auch deren Verlust bedeuten. Bevor die Kleinunternehmerregelung wirklich in Anspruch genommen wird, sollte jede Firma deshalb genau überlegen, welche Umsätze wirklich zu erwarten sind.

Wann ist es besser, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten?

Einerseits kann die Kleinunternehmerregelung für viele kleine Firmen ein Vorteil sein, denn ohne die Umsatzsteuer berechnen zu müssen, kann die so niedrigere Rechnung durchaus bedeuten, mehr Aufträge bekommen zu können. Wenn ein Kleinunternehmen viele Rechnungen schreiben kann ohne deshalb viele Wareneinkäufe vorfinanzieren zu müssen, ist das ein Vorteil. Besonders bei Dienstleistungen, bei denen in erster Linie die Arbeitszeit ohne Materialaufwand berechnet wird, lohnt es sich für ein Kleinunternehmen, die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch zu nehmen. Anders sieht es aus, wenn viel Material eingekauft und weiter berechnet werden muss. Dann kann es besser sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um so in den Genuss zu kommen, die geleistete Vorsteuer absetzen zu können.

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